Prüfung von Absetzbehältern und Arbeitsmitteln für deren Gebrauch gemäß DGUV Information 214-016

Die Verpflichtung zur Prüfung von Absetzbehältern und Arbeitsmittel durch eine befähigte Person ergibt sich aus §3 Betriebssicherheitsverordnung.

Empfohlen wird diese Überprüfung von den Unfallversicherungen/Berufsgenossenschaften mind. einmal jährlich. Bei ständigem Einsatz und hohen Beanspruchungen kann die Prüfung in kürzeren Abständen erforderlich sein.

Sollten Herstellervorgaben zu Prüfungen in den Betriebsanweisungen enthalten sein müssen diese auch in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Ich führe als beauftragte Person für Sie die Prüfung der Absetz- oder Abrollbehälter durch, dokumentiere das Prüfergebnis und erstelle die nötige Dokumentation. Die Prüfung der beim Arbeiten mit Absetzbehältern nötigen Arbeitsmittel gehört selbstverständlich dazu um sicheres Arbeiten zu gewährleisten.