Fortbildung für Referenten die Aus- oder Weiterbildungen gem. §2 (2) oder §4 (2) Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung durchführen

Termin: 14. Dezember 2020 – 18. Dezember 2020
Preis: 269,00€ /Veranstaltungstag

Seit August 2017 sind Ausbilder und Ausbilderinnen die Aus- oder Weiterbildungen gem. §2 (2) oder §4 (2) Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung durchführen zu einer mindestens 3 tägigen Fortbildung die alle Gebiete erfassen soll die für die berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind verpflichtet.

Die Fortbildung muss einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten umfassen und ist alle 4 Jahre zu absolvieren. (§8 BKrFQV)

Bei mir haben Sie die Möglichkeit in themenbezogenen Weiterbildungen, die für Ausbilder wichtigen Inhalte, methodische Tipps und Möglichkeiten zu praxisnaher Vermittlung der Inhalte zu erwerben.

Wählen Sie aus den Weiterbildungstagen welche Themen für Sie von Interesse sind und reservieren Sie sich Ihren Weiterbildungsplatz.